Hypothek - Hypotheken

Hypotheken
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Als Hypothek bezeichnet man das Recht eines Gläubigers, den Erlös einer durch die Hypothek belasteten Sache nach deren Verkauf zu seinen Gunsten zu verwerten, wenn ihm dieses Recht im Rahmen einer Forderung an den Schuldner zusteht. Somit versteht sich die Hypothek auch als Grundpfandrecht.
Welche besondere Eigenschaften hat ein solches Grundpfandrecht?
Grundsätzlich sind Grundpfandrechte im Kreditwesen fast immer mit der Kreditsicherung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten verbunden. Wenn der Gläubiger die Rückzahlung des Darlehens zu den vertraglich vereinbarten Konditionen nicht mehr gewährleisten kann, steht dem Darlehensgeber das Recht zu, das Grundstück zu pfänden und zu seinen Gunsten zu veräussern. Die Veräusserung erfolgt dabei in der Regel durch die Zwangsversteigerung der Immobilie.
Mit diesen Eigenschaften eignet sich das Hypothekendarlehen optimal als Sicherheit für einen Immobilienkredit. Dabei kann übrigens nicht nur der Grund und Boden als Hypothek herangezogen werden, sondern auch die darauf befindliche Immobilie. Ein solches Darlehen kann entweder bei einer Bank, einer Versicherungsgesellschaft oder einem Kreditinstitut beantragt werden. Darlehensnehmer kann jede natürliche, aber auch eine juristische Person sein - in diesem Zusammenhang zum Beispiel eine GmbH.
Selbstverständlich gibt es noch viele weitere Formen der Immobilienfinanzierung. Warum sollte es dann ausgerechnet ein Hypothekendarlehen sein?
Die Vorteile liegen hierbei ganz klar auf der Hand: Wer sein Darlehen durch eine Hypothek auf das Grundstück bzw. die Immobilie absichert, benötigt in der Regel keine weiteren Sicherheiten. Auch der Anteil an Eigenkapital kann durch die Hypothek oftmals reduziert werden, so dass sich viele Menschen dadurch den Traum von der eigenen Immobilie erfüllen können, der auf anderem Wege scheitern würden. Auch die Konditionen für das Immobiliendarlehen können durch die erhöhte Sicherheit grundsätzlich niedriger gehalten werden, insbesondere die Zinssätze.
Für den Darlehensgeber liegen die Vorteile auf der Hand: Die Immobilie steht ihm als Sicherheit zur Verfügung, das Darlehen ist damit in der Regel komplett abgesichert. Kommt der Gläubiger seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, kann der Darlehensgeber die Immobilie entweder zunächst zwangsweise verwalten oder gleich durch eine Zwangsversteigerung verwerten.
Selbstverständlich gibt es dabei auch Nachteile, insbesondere für den Darlehensnehmer. Er muss damit leben, dass das Grundpfandrecht des Gläubigers ins Grundbuch der Immobilie eingetragen wird, und sich somit der Verkauf unter Umständen etwas erschwert. Der neue Eigentümer kann das Darlehen meist nicht übernehmen und muss dieses daher zunächst ablösen, bevor er eine neue Finanzierung abschliessen kann. Dadurch entsteht ein erhöhter bürokratischer Aufwand, ausserdem werden erneut Kosten für die Änderung der Grundbucheinträge und den dafür beauftragten Notar fällig.
Fazit: Durch eine Hypothek besteht für viele Menschen die Möglichkeit, sich den Traum vom Einfamilienhaus bereits dann zu verwirklichen, wenn die finanziellen Mittel bzw. die zur Verfügung stehenden Sicherheiten dafür eigentlich noch nicht ausreichen. Mit der dadurch erreichten Sicherheit für den Darlehensgeber lassen sich die Konditionen für den Kredit bewusst günstig halten. Einziger Wermutstropfen könnte der Grundbucheintrag werden, der dem Darlehensnehmer den Verkauf der Immobilie etwas erschweren kann.