Einfamilienhaus - Einfamilienhäuser - Einfamilienwohnhaus - EFH

Einfamilienhaus
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Die Bezeichnung Einfamilienhaus steht für Einfamilienwohnhaus, und es wird oft mit EFH abgekürzt. Es handelt sich hierbei um ein Gebäude, das als Wohnhaus für eine einzelne Familie, respektive eine kleine Gemeinschaft dient und nur eine Wohneinheit enthält.
Es ist also ein Gebäude, welches nur durch eine Einheit genutzt wird. Meistens handelt es sich bei den Nutzern gleichzeitig um die Eigentümer. Aber selbstverständlich werden Einfamilienhäuser teilweise auch vermietet. Ein Einfamilienhaus für sich und seine Familie ist und bleibt der Traum der meisten Menschen in der Schweiz und natürlich auch anderswo. Es stellt eine weit verbreitete Variante von Wohneigentum dar.
Wenn man von einem Einfamilienwohnhaus spricht, meint man in der Regel ein freistehendes Haus. Aber unter diesen Begriff fallen auch Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Sie können ein oder mehrere Stockwerke besitzen und über ein Giebel- oder ein Flachdach verfügen. Selbstverständlich gibt es sehr unterschiedliche Einfamilienhäuserarten: das kleine Siedlungshaus, ein Reihenhaus, eine Villa oder gar ein grosses Landhaus.
Geschichtlich gesehen gibt es Einfamilienhäuser noch gar nicht so lange. Bis zur Industriellen Revolution wohnten die Menschen vorwiegend in Bauern- oder Bürgerhäusern. Meistens hausten und arbeiteten die Leuten unter demselben Dach. Es kam oft vor, dass nicht nur die einzelne Familie dort wohnte, sondern ein Teil der Verwandtschaft. Nur sehr reiche und vermögende Familien konnten sich zu dieser Zeit ein eigenes Haus leisten und dann handelte es sich natürlich nicht um kleine Häuser, sondern um grosse Villen. Die Verbreitung des Einfamilienhauses hat viel mit der Trennung von Arbeiten und Wohnen zu tun. Die Menschen wollten sich nach der Arbeit in eine abgeschlossene Wohneinheit zurückziehen. Erst dank dem Wirtschaftsboom ab 1960 konnte sich aber ein grösserer Teil der Bevölkerung den Traum vom eigenen Heim verwirklichen.
Natürlich hat der Eigentümer eines Einfamilienhauses einen grossen Vorteil im Vergleich zu Eigentums- oder Mietwohnungen: Das ganze Haus gehört ihm alleine und er wird durch keine Mitbewohner gestört. Am deutlichsten tritt dieser Vorteil natürlich beim freistehenden Einfamilienhaus zu Tage. Im Vergleich zu Doppelhaushälften und Reiheneinfamilienhäusern hat der Besitzer hier die grösste Freiheit und Ruhe. Durch den Bau einer schönen Terrasse oder eines Wintergartens erhöht sich der Wert des Hauses natürlich. Zusammen mit einem schönen Garten und tollen Gartenmöbel erfüllt sich der Traum vom Eigenheim auf perfekte Weise.
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